Was in anderen Ländern selbstverständlich auf der Getränkekarte erscheint, ist hierzulande eine Besonderheit: In der Schweiz darf kein Pils oder Pilsner verkauft werden, ausser es stammt aus Tschechien. Auch lokale Brauereien müssen sich deshalb bei der Bezeichnung ihrer Biere etwas einfallen lassen.
Was ist speziell an einem Pilsner Bier?
Nach Pilsener Art gebrautes Bier ist weltweit die beliebteste Variante des Gerstensaftes. Zum ersten Mal ausgeschenkt wurde Bier nach Pilsener Art am 11. November 1842. Natürlich im tschechischen Pilsen. Das Bier, das vor Durchsetzung des Pils ausgeschenkt worden war, wurde oft gleich nach dem Brauen sauer oder muffig im Geschmack. Nur selten war es von guter Qualität. Denn gebraut wurde nach dem Zufallsprinzip. Mit dem Pilsner wurde erstmals penibelst auf die Rezeptur geachtet. Den Brauern ist es gelungen, die Gerste so zu mälzen, dass sie hell wurde. Es war das erste helle Bier. Und durch die Verwendung der in der Stadt Pilsen vorhandenen Zutaten – ziemlich weiches Wasser und aromatischer Hopfen, von dem man auch relativ viel hinzugefügt hat, weil man der Meinung war, dass es besonders gesund wäre -, hat sich dann per Zufall mehr oder weniger dieses Pils entwickelt. Das Pils ist also ein helles, besonders aromatisches Bier mit einem hohen Hopfenanteil.
Warum ist das Pilsner Bier in der Schweiz verboten?
Das Pilsner Bier an sich ist in der Schweiz nicht verboten. Jedoch dürfen heimische Brauer kein Bier herstellen, welches den Namen Pilsner trägt. Ein 40-jähriger Staatsvertrag mit der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik hält Schweizer Brauereien davon ab, ihre pilsartigen Biere als ‹Pils› zu bezeichnen und verbietet es Getränkeshops, Bars und Restaurants “Pilsner” zu verkaufen, die nicht in Tschechien produziert wurden. Aus diesem Grund heissen in der Schweiz gebraute Biere, die einem Pils entsprechend ein kräftiges Hopfenaroma haben, “Hopfenperle” oder “Spezialbier”.
Was machen Schweizer Händler wenn Sie Beispielsweise ein deutsches Pils importieren und hierzulande verkaufen?
Die Getränkekette „Drinks of the World“ investiert beispielsweise viel Zeit damit, auf den nicht aus Tschechien stammenden Bieren Begriffe wie “Pilsner” oder “Pils” durchzustreichen, was pro Flasche bis zu viermal der Fall sein kann. Erschwerend kommt hinzu, dass sich für das Management der Zeitaufwand summiert, um die bürokratischen Hürden zu meistern.
Ist die Schweiz damit ein Einzelfall?
Tatsächlich ist die Schweiz eines der wenigen Ländern, in welchem den Staatsvertrag noch rechtsgültig ist. In anderen Ländern ist der Name Pils nicht oder nicht mehr nur für tschechisches Bier geschützt. Auch in der Schweiz regt sich politischer Widerstand. Jedoch geht der Trend in der Schweiz eher weg vom Pilsner Bier, hin zu milderen und weniger bitteren Bieren.
Vom vielen Schreiben über das Pils muss ich mir nun fast ein Pils, ääh Spezli, gönnen! Prost,
Euer Mr. Hopfen
Quelle: https://telebasel.ch/kein-pils-aus-der-schweiz/
http://www.deutschlandfunk.de/vor-175-jahren-das-erste-bier-nach-pilsener-art